Folgende Massnahmen können durch Sie ergriffen werden, entweder ein entlaufenes Tier wiederzufinden oder den Besitzer eines zugelaufenen Tieres zu ermitteln: 1. Polizei: Beim nächstliegenden Polizeirevier unverzüglich schriftliche Fundanzeige machen (§ 965 BGB), Anzeigepflicht des Finders. Bei Verlust eines Tieres umliegende Polizeireviere anrufen und bitten, dass der Verlust aufgenommen wird.
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Was ist zu tun, wenn ein Tier verloren kommt?
Vorsichtsmaßnahmen
Hunde und Katzen sollten in den Ohren tätowiert sein. Vögel sollten einen Ring tragen. Empfehlenswert ist die individuelle Kennzeichnung der Tiere mit Mikrochip. Hunde nie vor Geschäften oder Parkbänken anbinden , wenn kein Sichtkontakt besteht. Türen und Fenster im Haus schließen , solange Vögel Freiflug haben. Halsband mit Namen und Adresse. (Die Steuermarke hilft dem Finder nicht weiter: Die Gemeindeämter geben aus Gründen des Datenschutzes den Namen des Hundehalters nicht bekannt!!) Das Tier ist weg - was ist zu machen.Suchen Sie Straßen und Gärten in Ihrer Nachbarschaft gründlich ab . Rufen Sie dabei den Namen des Tieres. Falls Sie kürzlich umgezogen sind, sollten Sie in Ihrer alten Wohngegend suchen und die alten Nachbarn benachrichtigen. Rufen Sie bei Tierschutzverein, Tierheimen, Tierärzten und Tierkliniken in Ihrer Nähe an. Informieren Sie sich im zuständigem Tierheim über Neuzugängen . Verteilen Sie Flugblätter mit Fotos und Beschreibung des Tieres. Geben Sie eine online Suchmeldung auf. Wenn Sie Ihr Tier wiederhaben: denken Sie bitte daran, Ihre Vermisstenmeldung beim Tierschutzverein sowie beim Tierheim wieder zurückzuziehen.
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